CMD Behandlungen und deren Kostenübernahme
Wer übernimmt, welche Kosten bei craniomandibulärer Dysfunktion?
Für privat Krankenversicherte und den verbeamteten Beihilfeberechtigten des Landes oder des Bundes sind die Kosten für die Behandlung einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) selten ein Problem! In der Regel werden die kompletten Kosten der Schienenbehandlung einschließlich der "Kiefervermessung", Physiotherapie und meistens auch der Akupuktur vom Kostenträger/Dienstherrn übernommen. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten keine Beihilfe für Kiefervermessungen und der Schienentherapie im Rahmen der CMD-Behandlung. Gleiches gilt für die beihilfeberechtigten Angehörigen.
Die Beihilfestellen der meisten Bundesländer fordert vor Kostenübernahme eine medizinische Begründung und den Erfassungsbogen nach der GOZ-Gebührennummer 8000. Den Bogen wird der Behandler jedoch schon zu Dokumentationszwecken sowieso erstellen. Dieser Bogen wird mit einem Heil- und Kostenplan den Kostenträgern zugesendet, so dass die Kostenübernahme garantiert werden kann.
Für den Beihilfeberechtigten ist der aktuelle Runderlass des Finanzministeriums mit der Nummer B 3100 - 3.1.6.2.A - IV A 4 vom 16.11.2012 interessant: "Eingeschränkt wird die Beihilfe bezüglich der "Kiefervermessung" laut dieses Erlasses nur in Verbindung mit Zahnersatzleistungen.
Von Einschränkungen der Beihilfe in Verbindung mit einer CMD-Erkrankung ist im Erlass keine Rede!
Im Erlass des Finanzminister heißt es: "Eine Notwendigkeit für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen kann bei einer prothetischen Versorgung nur bei umfangreichen Gebiss-Sanierungen anerkannt werden. Dass heißt, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne eines natürlichen Gebisses sanierungsbedürftig ist und die regelrechte Schlussbisslage durch Einbruch der vertikalen Stützzonen und/oder die Führung der seitlichen Unterkieferbewegungen nicht mehr sicher feststellbar sind."
Im Gegensatz zum privatversicherten und verbeamteten Beihilfeberechtigten hat der gesetzlich Krankenversicherte kaum eine Chance sich gegen eine craniomandibuläre Dysfunktion adäquat zu versichern. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für die erste Standartschiene und im eingeschränkten Maße die physiotherapeutische Behandlung, manchmal auch kulanterweise die Akupunktur.
Die Vermessung der Kiefergelenke und des Kiefers wird jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen! Auch die hochwertige Unterkiefer-Schiene nach Prof. Gelb ist keine Kassenleistung. (Genau diese Schiene aber wird von Patienten, die viel sprechen müssen sehr geschätzt).
Leider keine, der dem Autor bekannten bundesdeutschen Zahnzusatzversicherungen, die gesetzlich Versicherte zusätzlich abschließen können, trägt die Vermessung der Kiefergelenke zum Zwecke der CMD-Behandlung. Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Vermessung der Kiefergelenke nur dann, wenn eine Versorgung der Zähne mit Zahnersatz geplant ist. Sicherlich kann im Rahmen einer CMD-Behandlung eine spätere bleibende Bisserhöhung mit Zahnersatz, Teilkronen oder Kronen notwendig werden. Damit eine Schiene nicht das ganze Leben getragen werden muss, fixiert der neu angefertigte Zahnersatz die neue Bißlage und kompensiert die fehlende Bisshöhe. Doch tun sich viele Behandler schwer, gleich in der Diagnosesitzung eine so weitreichende Behandlung zu planen. Des weiteren kennen zahnärztliche Behandler die Gepflogenheiten der Zahnzusatzversicherungen gar nicht, und reagieren bei Anfragen meist überrascht. So haben die Sachbearbeiter der Zahnzusatzversicherungen leichtes Spiel, weil Zahnärzte in Unkenntnis der Versicherungsbedingungen den Interpretationsspielraum für eine positive Kostenübernahme für ihre Patienten nicht optimal ausnützen können.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Dann rufen Sie uns bitte an! Wir helfen Ihnen gerne weiter! Ihr kompetenter Ansprechpartner ist dazu in unserer Praxis Dr. Günter Leugner.
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Tel.: 0234.533044
Hinweis: Alle Angaben in diesem Blogartikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Sie ersetzen aber keinesfalls einen Besuch beim Arzt oder Zahnarzt. Rechtliche Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Informationen hier stellen keine Empfehlungen oder Bewerbungen von Präparaten oder Methoden dar. Sie ersetzen auch nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker!
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